Allgemeine Kooperations- und Provisionsbedingungen

Präambel

MoBerries betreibt eine online basierte Plattform, über welche Unternehmen potentielle Mitarbeiter für in ihrem Unternehmen zu besetzende Stellen von MoBerries suchen lassen können. Kandidaten wiederum, die an einer Vermittlung durch MoBerries interessiert sind, können sich für diese Zwecke bei MoBerries registrieren und in eine Datenbank eintragen lassen. Stimmen die Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich der zu besetzenden Stelle mit dem Profil eines registrierten Kandidaten überein, schlägt MoBerries diesen Kandidaten dem Unternehmen vor und ermöglicht diesem – sofern seitens des Unternehmens Interesse besteht – im Rahmen der Plattform mit dem Kandidaten in Kontakt zu treten und diesen für die Besetzung der Stelle in Betracht zu ziehen.

Der Recruiter ist ein Unternehmer bzw. Unternehmen, welcher/s in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Kandidaten an andere Unternehmen vermittelt. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass der Recruiter einem ihm bekannten Kandidaten (ohne hierzu verpflichtet zu sein) auf das Leistungsangebot von MoBerries aufmerksam macht und diesem empfiehlt, sich bei MoBerries als Kandidat zu registrieren und in die entsprechende Datenbank eintragen zu lassen.

1. Definitionen, Vertragsparteien

Recruiter bezeichnet den Unternehmer bzw. das Unternehmen, welches sich auf der Website https://www.moberries.com als Recruiter registriert und diese Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen durch Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen der MoBerries GmbH” auf der Website https://www.moberries.com akzeptiert hat.

MoBerries meint die MoBerries GmbH mit Sitz in der Schwedter Str. 9a, 10119 Berlin, Deutschland, die im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 165716 B eingetragen ist.

2. Anwendungsbereich, Einrichten eines Benutzerkontos

2.1 Diese Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen (die „Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen“) gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen, insbesondere allgemeinen (Auftrags-) Bedingungen des Recruiters, wird hiermit widersprochen. Abweichungen oder Ergänzungen werden nur anerkannt, wenn MoBerries diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.2 Diese Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2.3 MoBerries wird dem Recruiter auf dessen Wunsch über die Website https://www.moberries.com ein online verfügbares Benutzerkonto im Rahmen der MoBerries Plattform zur Verfügung stellen.

3. Vermittlungstätigkeit des Recruiters

3.1 Der Recruiter ist nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen berechtigt (aber nicht verpflichtet), gelegentlich potentielle Kandidaten für MoBerries zu identifizieren, diesen das Leistungsangebot von MoBerries vorzustellen bzw. auf dieses aufmerksam zu machen und dem potentiellen Kandidaten zu empfehlen, sich bei MoBerries – unter Verwendung des in Absatz 3.6 genannten Links – zu registrieren und in die entsprechende Datenbank eintragen zu lassen.

3.2 Der Recruiter darf weitere Vertriebspartner zur Vornahme von Tätigkeiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von MoBerries einschalten.

3.3 MoBerries ist berechtigt, mehreren Personalvermittlern nebeneinander, Berechtigungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen zu erteilen. MoBerries verbleibt ferner das Recht, selbst Kandidaten für seine Datenbank zu identifizieren bzw. zu ermitteln.

3.4 Soweit MoBerries sich dazu entschließt, dem Recruiter Erläuterungs- und/oder Werbematerialien oder sonstige Dokumente oder Informationen hinsichtlich des Leistungsangebotes von MoBerries zu überlassen, sei es nach Wahl von MoBerries in Printform oder in digitaler Form (die „Materialien“), wird der Recruiter, sofern er sich für ein Tätigwerden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen entscheidet, vornehmlich diese Materialien für die Vorstellung des Leistungsangebotes von MoBerries in angemessenem Umfang verwenden. Der Recruiter wird die Materialien sorgfältig behandeln und sie ausschließlich für die vorgenannten Zwecke einsetzen. Materialien wird der Recruiter potentiellen Kandidaten nur dann übergeben, soweit diese ihn ausdrücklich dazu aufgefordert haben und auch nur insoweit, als dass diese Materialien von MoBerries zur Überlassung an potentielle Kandidaten bestimmt sind.

3.5 Der Recruiter ist nicht berechtigt, im eigenen Namen oder im Namen von MoBerries gegenüber potentiellen Kandidaten Leistungsversprechen, Gewährleistungen oder Garantien hinsichtlich des Leistungsangebotes von MoBerries abzugeben oder MoBerries anderweitig rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die vorgenannten Tätigkeiten bleiben ausschließlich MoBerries vorbehalten.

3.6 MoBerries wird dem Recruiter im Rahmen seines Benutzerkontos einen für den Recruiter personalisierten Link („Link“) zur Verfügung stellen, den der Recruiter nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3.7 an Kandidaten versenden soll, die an den Leistungen von MoBerries im nachstehend genannten Sinne interessiert sind.

3.7 Zeigt ein Kandidat des Recruiters in Folge der Empfehlung durch den Recruiter nach Maßgabe dieses Absatz 3 Interesse an dem Leistungsangebot von MoBerries und ist daran interessiert, als potentieller Kandidat in die Datenbank von MoBerries aufgenommen und von MoBerries nach Möglichkeit vermittelt zu werden, soll der Recruiter dem Kandidaten auf dessen ausdrückliche Aufforderung den Link zukommen lassen, den der Kandidat nachfolgend im Rahmen der Registrierung bei MoBerries verwenden soll. Dem Recruiter ist bekannt, dass der Anspruch auf eine Provision nach Maßgabe dieser Kooperations- und Provisionsbedingungen unter Berücksichtigung der Regelungen in Absatz 4.4 auch davon abhängt, dass der Kandidat den Link im Rahmen der erstmaligen Registrierung bei MoBerries verwendet.

3.8 Der Recruiter ist zur Tätigkeit im Sinne des Absatzes 3.1 gegenüber MoBerries berechtigt, aber nicht verpflichtet. Eine Vertriebsförderungspflicht besteht nicht. Zu anderen als den in Absatz 3.1, 3.4 und 3.7 genannten Tätigkeiten ist der Recruiter hinsichtlich des Leistungsangebotes von MoBerries nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen nicht berechtigt.

3.9 Versucht ein Kandidat, dem der Recruiter die Registrierung als potentieller Kandidat bei MoBerries empfohlen hat, sich unter Verwendung des Links zu registrieren, obwohl der Kandidat MoBerries bereits bekannt und bei MoBerries registriert ist, ist eine erneute Registrierung des Kandidaten nicht möglich. MoBerries wird dies dem Recruiter unverzüglich schriftlich oder in Textform im Hinblick auf den Kandidaten anzeigen und die Vermittlung durch den Recruiter zurückweisen. Die Pflicht zur Zahlung einer Provision nach Maßgabe des Absatzes 4 entsteht hinsichtlich dieses Kandidaten nicht.

3.10 Registriert sich ein Kandidat unter Verwendung des vom Recruiter versendeten Links erfolgreich bei MoBerries, ohne dass der Kandidat bereits bei MoBerries registriert war, wird MoBerries dem Recruiter die erfolgreiche Registrierung in Textform (z. B. E-Mail) anzeigen.

3.11 Endet die Registrierung eines Kandidaten bei MoBerries, der sich unter Verwendung des vom Recruiter versendeten Links erfolgreich bei MoBerries erstmalig registriert hatte (gleich aus welchem Grund), sind Vermittlungstätigkeiten von MoBerries im Hinblick auf diesen Kandidaten nicht länger möglich.

4. Voraussetzungen und Höhe der Provision

4.1 Schließt ein Unternehmen, welches Kunde von MoBerries ist („Kunde“), aufgrund der Tätigkeit von MoBerries mit einem Kandidaten, welcher sich unter Verwendung des vom Recruiter versendeten Links zuvor erfolgreich bei MoBerries registriert hat, nach Kenntnis von MoBerries einen Vertrag über ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis und wurde hinsichtlich dieses Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten vierzig (40) Tage nach Aufnahme der Tätigkeit des Kandidaten weder vom Kunden noch vom Kandidaten die Kündigung dieses Arbeitsverhältnisses ausgesprochen („Vermittlungserfolg“), ist MoBerries nach Maßgabe der in diesem Absatz 4 und den in Absatz 5 enthaltenen Regelungen zur Zahlung einer einmaligen Provision an den Recruiter verpflichtet.

4.2 Die von MoBerries nach Maßgabe dieses Absatzes 4 an den Recruiter zu zahlende Provision beträgt 50% des seitens MoBerries vom Kunden im Hinblick auf die Vermittlung des Kandidaten erhaltenen einmaligen Honorars (maßgeblich ist der Netto-Betrag dieses Honorars).

4.3 In Anbetracht der Umstände, dass sich die Tätigkeit des Recruiters nach Maßgabe des Absatzes 3 im Wesentlichen auf das Verweisen auf das Leistungsangebot von MoBerries sowie das Übersenden des Links an den Kandidaten beschränkt und die Parteien nach Möglichkeit jegliche Zweifel über die Ursächlichkeit der Tätigkeit des Recruiters von vornherein ausschließen wollen, ist der Vermittlungserfolg nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen nur dann im Sinne dieses Absatzes 4 provisionspflichtig, wenn der Kandidat sich unter Verwendung des Links bei MoBerries erfolgreich registriert hat und sich so als von dem Recruiter geworben bzw. vermittelt zu erkennen gegeben hat.

4.4 Die Entstehung des Provisionsanspruchs des Recruiters steht – vorbehaltlich der weiteren Voraussetzungen gemäß Absatz 4.3 – unter der Bedingung, dass der Vermittlungserfolg eingetreten ist und dass der Kunde das hinsichtlich der Vermittlung des Kandidaten gegenüber MoBerries geschuldete einmalige Honorar vollständig und abzugsfrei an MoBerries geleistet hat. MoBerries wird dem Recruiter den Eintritt der vorgenannten Bedingungen unverzüglich schriftlich oder in Textform mitteilen und ihn zugleich über das einmalige Honorar, welches der Kunde nach Maßgabe der Vereinbarung zwischen MoBerries und dem Kunden für die Vermittlung dieses Kandidaten an MoBerries zu zahlen hat, informieren.

4.5 Der Anspruch des Recruiters auf Zahlung der Provision entsteht vorbehaltlich der in diesem Absatz 4 vorgenannten Bedingungen auch dann, wenn der Vermittlungserfolg und/oder die Zahlung von dem Kunden erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen MoBerries und dem Recruiter eintritt bzw. geleistet wird, vorausgesetzt, die für den Vermittlungserfolg (mit-) ursächliche Tätigkeit des Recruiters wurde von diesem während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses vorgenommen. Liegen zwischen der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen MoBerries und dem Recruiter und dem Eintritt der in Absatz 4.4, Satz 1 genannten Bedingungen mehr als zwölf (12) Monate besteht ein Provisionsanspruch in Bezug auf den Vermittlungserfolg mangels (Mit-) Ursächlichkeit der Tätigkeit des Recruiters nicht. Die Informationspflicht gemäß Absatz 4.4, Satz 2 gilt während der vorgenannten Frist fort.

4.6 MoBerries ist gegenüber dem Recruiter nicht verpflichtet, einen Vermittlungserfolg herbeizuführen. Der Recruiter erkennt überdies an, dass MoBerries den Eintritt des Vermittlungserfolges nicht beeinflussen kann.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Recruiter hat MoBerries eine vollständige und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung über die ihm nach Maßgabe des Absatzes 4 zustehende Provision zu übermitteln.

5.2 Die Provision ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der in Absatz 5.1 genannten Rechnung durch MoBerries zur Zahlung an den Recruiter fällig.

5.3 Die Zahlung der Provision erfolgt per Überweisung auf das vom Recruiter angegebene Konto des Recruiters. Der Recruiter wird MoBerries über Änderungen seiner Kontodaten jederzeit unverzüglich schriftlich informieren.

6. Nutzung von Marken, Kennzeichen und sonstigen geschützten Zeichen

6.1 Der Recruiter ist zur Nutzung von Kennzeichen, Marken, Namensrechten oder sonstigen geschützten Zeichen von MoBerries nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MoBerries berechtigt. Die von MoBerries an den Partner überlassenen Materialien bleiben im Eigentum von MoBerries, soweit diese vom Recruiter nicht bestimmungsgemäß und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen an potentielle Kandidaten weitergegeben worden sind oder die Parteien insoweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.

6.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Recruiter insbesondere keine Marken oder Kennzeichen von MoBerries, oder Teile von ihnen, als Teil seines eigenen Namens, seiner Firma oder seiner Handelsmarken oder in sonstiger Art und Weise sowie auch keine sonstigen Marken oder Kennzeichen im Zusammenhang mit der Bewerbung oder Vorstellung von MoBerries oder dessen Leistungen verwenden.

7. Haftungsbegrenzung

7.1 MoBerries haftet gegenüber dem Recruiter in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.2 In sonstigen Fällen haftet MoBerries, soweit in der nachfolgenden Ziffer 7.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Recruiter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von MoBerries vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3 ausgeschlossen.

7.3 Eine etwaige Haftung von MoBerries für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

8. Vertraulichkeit

8.1 Die Parteien verpflichten sich, (i) die einander im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses offengelegten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese Dritten gegenüber nicht offenzulegen sowie (ii) über Inhalt und Existenz ihres Vertragsverhältnisses gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien werden ihre jeweiligen Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

8.2 Die in Absatz 8.1 geregelte Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn und soweit eine Partei rechtlich zur Offenlegung derartiger Informationen verpflichtet ist.

9. Vertragsschluss, Laufzeit und Beendigung

9.1 Das Vertragsverhältnis zwischen MoBerries und dem Recruiter wird mit Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen der MoBerries GmbH” auf der Website https://www.moberries.com durch den Recruiter wirksam und läuft für unbestimmte Zeit. Es kann von den Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat in Textform (z. B. E-Mail) jederzeit gekündigt werden.

9.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.

9.3 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sind etwaige dem Recruiter von MoBerries überlassene Materialen nach Wahl von MoBerries unverzüglich zu vernichten oder an MoBerries auf dessen Kosten zurückzugeben, soweit diese vom Recruiter nicht bestimmungsgemäß und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen an Kandidaten weitergegeben worden sind oder soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden ist.

9.4 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird das etwaig vorhandene Benutzerkonto des Recruiters auf der Website von MoBerries deaktiviert.

10. Sonstiges

10.1 Diese Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen jeden diesbezüglichen vorherigen Vertrag und/oder jede vorherige Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien.

10.2 Änderungen der Regelungen des Vertragsverhältnisses sowie dieser zwischen den Parteien vereinbarten Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen, einschließlich dieses Absatzes 10.2, können nur einvernehmlich erfolgen und bedürfen für ihre Gültigkeit der Textform.

10.3 Diese Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen wie auch das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist Berlin, Deutschland. MoBerries ist jedoch auch berechtigt, jedes andere Gericht anzurufen, dessen Zuständigkeit nach dem Gesetz gegeben wäre. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der Allgemeinen Kooperations- und Provisionsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.