Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Bewerbern

1. Definitionen, Vertragsparteien

„Partner“ bezeichnet das Unternehmen, welches sich auf der Website https://www.moberries.com als „Unternehmen“ registriert und ein Benutzerkonto eingerichtet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Bewerbern, nach vorheriger Auswahl der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und der Abonnementstufe, durch Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Bewerbern der MoBerries GmbH” auf der Website https://www.moberries.com akzeptiert hat.

„MoBerries“ meint die MoBerries GmbH mit Sitz in der Schwedter Str. 9a, 10119 Berlin, Deutschland, die im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 165716 B eingetragen ist.

2. Anwendungsbereich, Bewerbersuche und Bereitstellung von Bewerbern

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Bewerbern („AGBs zur Bewerbervermittlung“) gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen AGBs zur Bewerbervermittlung abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen, insbesondere allgemeinen (Auftrags-) Bedingungen des Partners, wird hiermit widersprochen. Abweichungen oder Ergänzungen werden nur anerkannt, wenn MoBerries diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.2 Diese AGBs zur Bewerbervermittlung gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2.3 MoBerries stellt dem Partner über die Website https://www.moberries.com ein online verfügbares Benutzerkonto im Rahmen der MoBerries Plattform zur Verfügung, über welches der Partner u.a. seine Bewerbersuchen starten oder die von MoBerries zur Verfügung gestellten Bewerber einsehen kann. Zudem bietet MoBerries dem Partner im Rahmen seines Benutzerkontos relevante Statistiken und Statusinformationen.

2.4 Der Partner ist berechtigt, Bewerbersuchen gemäß Absatz 2.5 zu starten, die von MoBerries nach Maßgabe dieser AGBs zur Bewerbervermittlung auszuführen sind. Es können mehrere Bewerbersuchen gleichzeitig aktiv sein. Die Anzahl der dem Partner während der vertraglichen Laufzeit zwölf (12) Monaten bzw. vierundzwanzig (24) Monaten zustehenden Bewerbersuchen bemisst sich nach der gewählten Abonnementstufe.

2.5 Um eine Bewerbersuche zu starten, muss der Partner bei MoBerries einen Antrag auf Bewerbersuche unter Verwendung der relevanten Eingabemaske in seinem Benutzerkonto unter Angabe der Art und der Kategorie der dem Bewerber anzubietenden Stelle („Stelle“) und des Profils des angefragten Bewerbers („Stellenbeschreibung“) sowie aller weiteren zusätzlichen Anforderungen (falls vorhanden) übermitteln.

2.6 Nach Eingang des Antrags auf Bewerbersuche wird MoBerries, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.2, über einen Zeitraum von einem (1) Monat („Suchzeitraum“) für den Partner Personen suchen, die der Stellenbeschreibung und den weiteren Anforderungen (falls vorhanden) des Partners entsprechen. Die Suche beschränkt sich auf die allgemeine MoBerries-Datenbank und alle in ihr erfassten Personen, sofern der Partner im Rahmen seines Benutzerkontos nicht die Funktion „Recruiter Profile aktivieren“ durch Anklicken des entsprechenden Feldes aktiviert hat. Hat der Partner diese Funktion aktiviert, wird MoBerries neben der allgemeinen MoBerries-Datenbank zusätzlich auch solche Personen bei der Bewerbersuche berücksichtigen, die MoBerries von Personalvermittlern empfohlen und zur Weitervermittlung benannt worden sind (die Suche in der allgemeinen MoBerries-Datenbank mit oder ohne Berücksichtigung von Personen, die MoBerries von Personalvermittlern empfohlen und zur Weitervermittlung benannt worden sind, im Folgenden als „Bewerbersuche“ bezeichnet).

2.7 Die Ergebnisse der Bewerbersuche werden dem Partner von MoBerries im Anschluss an den Suchzeitraum zur Verfügung gestellt (jede Person, die dem Partner als in Betracht kommend genannt wird, im Folgenden als „Bewerber“ bezeichnet).

2.8 Bewerber, die MoBerries zuvor von Personalvermittlern empfohlen und zur Weitervermittlung benannt worden sind, unterliegen im Rahmen eines entgeltlichen Abonnementplans mit Monatsgebühr einem zusätzlichen Honorar, welches nach Maßgabe und unter den in Absatz 6.1.2 genannten Voraussetzungen gegenüber MoBerries anfällt. Im Rahmen eines unentgeltlichen Abonnementplans ohne Monatsgebühr unterliegen diese Bewerber einem in der Regel gegenüber sonstigen Bewerbern von MoBerries erhöhtem Honorar, welches nach Maßgabe und unter den in Absatz 6.2.1 genannten allgemeinen Voraussetzungen gegenüber MoBerries anfällt.

2.9 MoBerries wird im Rahmen der Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Bewerbersuche das hinsichtlich des einzelnen Bewerbers nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen des Absatzes 6.1.2 bzw. des Absatzes 6.2.1 (zusätzlich) anfallende Honorar ausweisen.

2.10 Endet die Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen MoBerries und dem Partner vor dem eigentlichen Ablauf des Suchzeitraums, wird MoBerries die Bewerbersuche fünf (5) Werktage vor Ende der Laufzeit des Vertragsverhältnisses beenden und dem Partner die Ergebnisse der Bewerbersuche zur Verfügung stellen.

2.11 Stellt MoBerries dem Partner im Rahmen der Ergebnisse einen Bewerber zur Verfügung, der dem Partner bereits bekannt ist, ist der Partner verpflichtet, die Zurverfügungstellung des betroffenen Bewerbers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.

2.12 Der Partner hat die von MoBerries zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die Bewerber vertraulich zu behandeln, diese nicht an Dritte weiterzugeben und darf sie nur unter Einhaltung der geltenden Gesetze und nur für die in Absatz 4 genannten Zwecke im Hinblick auf die jeweilig zu besetzende Stelle verwenden.

3. Verweisung abgelehnter Partner-Bewerber an MoBerries (Nutzung der Talentpool Feature)

3.1 Der Partner ist während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Personen, die sich zuvor ohne Mitwirkung von MoBerries bei dem Partner um eine Anstellung beworben hatten, von dem Partner jedoch abgelehnt wurden („abgelehnte Partner-Bewerber“) zu empfehlen, sich bei MoBerries in die allgemeine MoBerries-Datenbank eintragen zu lassen. Zu diesem Zweck stellt MoBerries dem Partner einen personalisierten Hyperlink bereit, welchen die abgelehnten Partner-Bewerber zwecks Eintragung in die allgemeine MoBerries-Datenbank verwenden sollen („personalisierter Hyperlink“).

3.2 Ist mit dem Partner ein unentgeltlicher Abonnementplan ohne Monatsgebühr vereinbart, kann MoBerries die Durchführung der ersten Bewerbersuche für den Partner davon abhängig machen, dass der Partner MoBerries auf Anforderung in geeigneter Form nachweist, dass dieser seiner Verpflichtung aus Absatz 3.1 nachkommt. Ein gesonderter Nachweis ist hierbei regelmäßig dann entbehrlich, wenn MoBerries eine erste Anfrage auf Eintragung in die MoBerries-Datenbank von einem abgelehnten Partner-Bewerber über den entsprechenden personalisierten Hyperlink erhalten hat.

4. Annahme oder Ablehnung von Bewerbern durch den Partner

4.1 MoBerries wird dem Partner im Rahmen seines Benutzerkontos ermöglichen, die relevanten anonymisierten Daten und Informationen der entsprechend den Ergebnissen der Bewerbersuche in Betracht kommenden Bewerber einzusehen, woraufhin dieser die einzelnen Bewerber im Rahmen seines Benutzerkontos durch Anklicken des Feldes „Annehmen” „annehmen“ oder durch Anklicken des Feldes „Ablehnen“ „ablehnen“ kann.

4.2 Hat der Partner einen Bewerber durch Anklicken „angenommen“, wird MoBerries dem Partner daraufhin die vollständigen Daten des Bewerbers mitteilen, damit der Partner den betreffenden Bewerber kontaktieren und ihn für die Stelle in Betracht ziehen kann. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte (z.B. mit dem Partner verbundene Unternehmen) ist nicht gestattet. Mit Ausnahme der in Absatz 2.12 genannten Beschränkung für die in Absatz 4 genannten Zwecke, gilt Absatz 2.12 entsprechend.

4.3 Hat der Partner die Option gewählt MoBerries Bewerber über sein bestehendes Bewerbermanagementsystem zu nutzen, dann gelten alle Bewerber als „angenommen“ und es gilt Absatz 4.2.

5. Pflichten des Partners, Vertragsstrafe

5.1 Der Partner hat MoBerries unverzüglich darüber zu informieren, wenn eine Stelle nicht mehr verfügbar ist.

5.2 Entgeltlicher Abonnementplan mit Monatsgebühr

5.2.1 Der Partner hat MoBerries unverzüglich darüber zu informieren, wenn er eine Stelle an einen von MoBerries zur Verfügung gestellten und vom Partner gemäß Absatz 4.1 angenommenen Bewerber vergeben hat. Hierbei hat er MoBerries den Namen des betreffenden Bewerbers zu nennen.

5.2.2 Lehnt der Partner einen von MoBerries zur Verfügung gestellten Bewerber im Sinne des Absatzes 4.1 ab oder nimmt der Partner diesen im Sinne des Absatzes 4.1 weder an noch lehnt er diesen ab und schließt er mit diesem Bewerber in Folge der Zurverfügungstellung gleichwohl einen Vertrag über ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis, hat der Partner MoBerries hierüber unverzüglich in Übereinstimmung mit den in Absatz 5.2.1 genannten Pflichten zu informieren.

5.2.3 Der Partner erkennt hiermit an und bestätigt, dass für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung in Absatz 5.2.1 oder Absatz 5.2.2 eine Vertragsstrafe in Höhe von drei (3) Monatsgebühren gemäß dem gegenwärtigen Abonnementplans des Partners vereinbart ist und zur Zahlung fällig wird.

5.3 Unentgeltlicher Abonnementplan ohne Monatsgebühr

5.3.1 Der Partner hat MoBerries unverzüglich darüber zu informieren, wenn er eine Stelle an einen von MoBerries zur Verfügung gestellten und vom Partner gemäß Absatz 4.1 angenommenen Bewerber vergeben hat. Hierbei hat er MoBerries den Namen des betreffenden Bewerbers und die Kategorie der besetzten Stelle zu nennen.

5.3.2 Lehnt der Partner einen von MoBerries zur Verfügung gestellten Bewerber im Sinne des Absatzes 4.1 ab oder nimmt der Partner diesen im Sinne des Absatzes 4.1 weder an noch lehnt er diesen ab und schließt er mit diesem Bewerber in Folge der Zurverfügungstellung gleichwohl einen Vertrag über ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis, hat der Partner MoBerries hierüber unverzüglich in Übereinstimmung mit den in Absatz 5.3.1 genannten Pflichten zu informieren.

5.3.3 Der Partner erkennt hiermit an und bestätigt, dass für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung in Absatz 5.3.1 oder Absatz 5.3.2 eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages des erfolgsabhängigen Honorars im Sinne des Absatzes 6.2.1 vereinbart ist und zur Zahlung fällig wird.

6. Gebühren, Honorar und Zahlungskonditionen

6.1 Entgeltlicher Abonnementplan mit Monatsgebühr

6.1.1 Monatsgebühr

Sofern der Partner einen entgeltlichen Abonnementplan mit Monatsgebühr zur Vergütung der Leistungen und Tätigkeiten von MoBerries gewählt hat, zahlt der Partner für jeden Kalendermonat einen monatlichen Festpreis, der sich nach der gewählten und nachstehend unter dem in Absatz 6.4 genannten Link im Einzelnen beschriebenen Abonnementstufe des Partners richtet („Monatsgebühr“). Wenn der Partner hierbei die einmalige Abrechnung für die vertragliche Laufzeit von zwölf (12) Monaten bzw. vierundzwanzig (24) Monaten gewählt hat, werden die entsprechenden Monatsgebühren für diese Laufzeit mit Beginn der jeweiligen Laufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums durch MoBerries in Rechnung gestellt. Wenn der Partner die monatliche Abrechnung gewählt hat, wird die Monatsgebühr für jeden Monat jeweils zu Monatsbeginn durch MoBerries in Rechnung gestellt. Rechnungen im Sinne dieses Absatzes 6.1.1 sind binnen fünf (5) Werktagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Falls der Partner die Zahlung mit Kreditkarte wählt, erteilt der Partner MoBerries die Erlaubnis, eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen im Namen des Partners auf der Grundlage des vom Partner ausgewählten Abonnementplans zu veranlassen.

6.1.2 Zusätzliches Honorar

Schließt der Partner mit einem von MoBerries zur Verfügung gestellten Bewerber, der MoBerries zuvor von einem Personalvermittler empfohlen und zur Weitervermittlung benannt worden ist, einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag, hat der Partner MoBerries für die Tätigkeit und Zurverfügungstellung dieses Bewerbers ein zusätzliches Honorar in der Höhe, wie im Rahmen der Zurverfügungstellung der Ergebnisse gemäß Absatz 2.9 hinsichtlich dieses Bewerbers ausgewiesen, zu zahlen. Absatz 6.2.2 gilt entsprechend. Für andere als zuvor von einem Personalvermittler empfohlene und zur Weitervermittlung benannte und mit dem zusätzlichen Honorar ausgewiesene Bewerber ist im Rahmen eines entgeltlichen Abonnementplans mit Monatsgebühr im Falle des Abschlusses eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages kein zusätzliches Honorar zu zahlen.

6.1.3 Gebühren für zusätzliche Bewerbersuchen

6.1.3.1 Der Partner kann während der vertraglichen Laufzeit zwölf (12) Monaten bzw. vierundzwanzig (24) Monaten die ihm entsprechend seiner Abonnementstufe zustehenden Bewerbersuchen starten.

6.1.3.2 Wenn der Partner mehr Anfragen für Bewerbersuchen übermitteln möchte, als im Rahmen seines Abonnementplans vorgesehen sind, können diese zusätzlichen Bewerbersuchen individuell zwischen den Parteien vereinbart werden, wobei der Partner für jede zusätzliche Bewerbersuche eine zusätzliche Gebühr an MoBerries, abhängig von seiner jeweiligen Abonnementstufe zu zahlen hat. Die Gebühren pro zusätzlicher Bewerbersuche sind im Detail unter Preisübersicht Abo, Preisübersicht „pay per hire“ und Auftrag virtueller Recruiter Sektion dargestellt. Es gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertragsverhältnisses gültigen Details der zusätzlichen Bewerbersuchen.

6.1.3.3 Die Regelungen in Absatz 2.6 hinsichtlich des Suchzeitraums der Bewerbersuchen gelten für zusätzliche Bewerbersuchen entsprechend.

6.1.3.4 Die Gebühren für zusätzliche Bewerbersuchen werden durch MoBerries monatlich in Rechnung gestellt. Rechnungen im Sinne dieses Absatzes 6.1.3.4 sind binnen fünf (5) Werktagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.

6.2 Unentgeltlicher Abonnementplan ohne Monatsgebühr, Honorar

6.2.1 Hat der Partner einen unentgeltlichen Abonnementplan ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Monatsgebühr („Pay per hire“) gewählt und schließt er mit einem von MoBerries zur Verfügung gestellten Bewerber einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag, hat der Partner MoBerries für die Tätigkeit und Zurverfügungstellung dieses Bewerbers ein Honorar in der Höhe, wie im Rahmen der Zurverfügungstellung der Ergebnisse gemäß Absatz 2.9 hinsichtlich dieses Bewerbers ausgewiesen, zu zahlen.

6.2.2 Das Honorar wird binnen fünf (5) Werktagen nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Inrechnungstellung durch MoBerries zur Zahlung fällig. Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Abschluss des befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen MoBerries und dem Partner erfolgt, aber aufgrund der Tätigkeit und Zurverfügungstellung von MoBerries zustande kommt.

6.3 Gutschrift des Honorars bzw. des zusätzlichen Honorars bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses

6.3.1 Wurde hinsichtlich des zwischen dem Bewerber und dem Partner geschlossenen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages innerhalb der ersten vierzig (40) Kalendertage nach Aufnahme der Tätigkeit des Bewerbers vom Partner oder vom Bewerber die Kündigung dieses Arbeitsvertrages ausgesprochen, wird dem Partner die Möglichkeit eröffnet, von MoBerries die Gutschrift des zusätzlichen Honorars im Sinne des Absatzes 6.1.2 bzw. des Honorars im Sinne des Absatzes 6.2.1 in Form von Gutschriften für zukünftige Einstellungen zu verlangen.

6.3.2 Möchte der Partner den in Absatz 6.3.1 genannten Gutschrift hinsichtlich des Honorars bzw. des zusätzlichen Honorars gegenüber MoBerries geltend machen, hat der Partner MoBerries unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen, nach Ausspruch der Kündigung des Arbeitsvertrages über die erfolgte Kündigung in Schrift- oder Textform zu informieren und den Rückzahlungsanspruch innerhalb der vorgenannten Drei-Tages-Frist ebenfalls in Schrift- oder Textform gegenüber MoBerries geltend zu machen. Erfolgt die vorgenannte Mitteilung und die Geltendmachung der Gutschrift gemäß Absatz 6.3.1 nicht in der vorgenannten Form und/oder nicht innerhalb der zuvor genannten Drei-Tages-Frist oder wurde die Kündigung des Arbeitsvertrages erst nach Ablauf der vorgenannten ersten vierzig (40) Kalendertage nach Aufnahme der Tätigkeit des Bewerbers ausgesprochen, ist die Geltendmachung der Gutschrift im Sinne des Absatzes 6.3.1 ausgeschlossen. Etwaige dem Partner von Gesetzes wegen zustehende Ansprüche auf Gutschrift des Honorars bleiben hiervon unberührt.

6.3.3 Die Bestätigung der Gutschrift des Honorars bzw. des zusätzlichen Honorars erfolgt in schriftlicher Form (email) innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Geltendmachung durch den Partner auf das vom Partner benannte Konto des Partners, vorausgesetzt die in diesem Absatz 6.3 genannten Voraussetzungen zur Rückzahlung des zusätzlichen Honorars bzw. des Honorars liegen vor.

6.3.4 Die Gutschrift muss vom Partner innerhalb von zwölf (12) Monaten, nachdem die Bestätigung der Gutschrift beim Partner eingegangen ist, genutzt werden.

6.4 Einzelheiten der Abonnementstufen

Der Leistungsumfang und die jeweiligen Monatsgebühren, sowie gegebenenfalls weitere Gebühren, der einzelnen Abonnementstufen sind im Detail unter Preisübersicht Abo, Preisübersicht „pay per hire“ und Auftrag virtueller Recruiter Sektion dargestellt. Es gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertragsverhältnisses gültigen Details der Abonnementstufen.

7. Laufzeit und Beendigung

7.1 Das Vertragsverhältnis zwischen MoBerries und dem Partner wird mit Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Bewerbern der MoBerries GmbH” auf der Website https://www.moberries.com durch den Partner wirksam und hat je nach vorheriger Auswahl durch den Partner eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten oder vierundzwanzig (24) Monaten. Wird das Vertragsverhältnis von einer Partei nicht einen (1) Monat vor dem Ende seiner Laufzeit oder einem nachfolgenden Verlängerungszeitraum in Textform (E-Mail) gekündigt, so verlängert sich dieses abhängig von der Länge der vorherigen Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monaten oder vierundzwanzig (24) Monaten.

7.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.

7.3 MoBerries ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Partner, trotz vorgehender schriftlicher Abmahnung, seinen Verpflichtungen gemäß Absatz 3.1 nicht nachkommt oder er eine seiner Informationspflichten aus den Absätzen 5.2.1, 5.2.2 , 5.3.1 oder 5.3.2 verletzt.

8. Vertraulichkeit

8.1 Die Parteien verpflichten sich, jegliche die jeweils andere Partei und ihr Unternehmen betreffenden Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und die ihr im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gegeben worden sind, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, außer soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

8.2 Das Recht auf außerordentliche Kündigung gemäß Absatz 7.2 bleibt unberührt.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz aufseiten von MoBerries, haftet MoBerries nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder den Inhalt von, oder in anderer Hinsicht für, Informationen und Angaben, die Bewerber MoBerries und/oder dem Partner zur Verfügung stellen.

9.2 Im Übrigen haftet MoBerries auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MoBerries nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von MoBerries auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10. Werbung mit dem Partner als Referenzkunden

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses gewährt der Partner MoBerries das Recht, den Namen und das Logo des Partners zu verwenden, um diesen als Referenzkunden zu benennen (z. B. auf der MoBerries Website und in Print- und/oder Online-Werbematerialien von MoBerries).

11. Sonstiges

11.1 Diese AGBs zur Bewerbervermittlung einschließlich der separaten Vereinbarungen über die Laufzeit und die gewählte Abonnementstufe stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar und ersetzen jeden diesbezüglichen vorherigen Vertrag und/oder jede vorherige Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien.

11.2 Änderungen der Regelungen des Vertragsverhältnisses sowie dieser zwischen den Parteien vereinbarten AGBs zur Bewerbervermittlung, einschließlich dieses Absatzes 11.2, können nur einvernehmlich erfolgen und bedürfen für ihre Gültigkeit der Textform.

11.3 Diese AGBs zu Bewerbervermittlung wie auch das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist Berlin, Deutschland. MoBerries ist jedoch auch berechtigt, jedes andere Gericht anzurufen, dessen Zuständigkeit nach dem Gesetz gegeben wäre. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs zu Bewerbervermittlung und/oder des Vertragsverhältnisses nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der AGBs zu Bewerbervermittlung bzw. des Vertragsverhältnisses nicht berührt. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche der wirtschaftlichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.